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Freiheit für Nurhan, Cengiz und Ahmet!
31.01.09

werden in Deutschland angeklagt, weil sie gegen das faschistische Regime in der Türkei sind.

Im Jahre 2003 begann ein Verfahren gegen die Drei, gestützt auf den Artikel 129. Bis 2005 beschaffte sich die Karlsruher Staatsanwaltschaft angebliche Materialien wie Dokumente und Akten aus der Türkei und aus einigen europäischen Staaten, mit denen sie eine Prozessakte konstruierte. Ab 2005 wurde dieser Akte nichts Neues mehr hinzugefügt.

Aber auf Druck der türkischen Regierung griff die Polizei am 5. Nov. 2008 die Einrichtungen des Anatolischen Vereins e.V. und Privatwohnungen, in denen unsere Freunde lebten, an und nahm Nurhan, Cengiz und Ahmet fest.

Die Gefangenen befinden sich nun in Gefängnissen und dürfen auf Grund einer Anordnung der Karlsruher Staatsanwaltschaft, keine Besuche – auch nicht von ihren Ehepartnern, Geschwistern und Eltern - empfangen.

Den Inhaftierten werden nur bedingt Briefe und Bücher zugestellt; Zeitungsvergabe ist abhängig von einer „richterlichen Anordnung“. Unter solchen Umständen entspricht der momentane Zustand der Drei einer repressiven Isolationspolitik durch die deutsche Justiz.

 

Ein weiterer Anklagepunkt: Einsatz für die Rechte der Migranten!

Sie haben die neuen Ausländergesetze öffentlich kritisiert und sind gegen Hartz IV aktiv gewesen. Die Aktionen beinhalteten Infostände, offenen Diskussionsveranstaltungen und Demonstrationen. Unverhohlen riefen sie – nicht nur unsere drei Freunde! – die „Bürger“ zweiter Klasse zur Selbstorganisation gegen Benachteiligung und rassistische Diskriminierung auf.

Aus diesem Anlass wurde die Anatolische Föderation e.V. gegründet, die daraufhin eine Vereinseigene Zeitung herausbrachte und mehrere politische und kulturelle Veranstaltungen organisierte.

Aber auch ihr antifaschistischer Protest gegen den rechten Mob, der angetrieben von Rassenhass und angepeitscht durch nationalistische Hetze seitens des Staates und seiner Boulevard-Medien, dutzende Häuser von Ausländern angezündet und mehrere Menschen verletzt, oder sogar getötet hat, wird ihnen zur Last gelegt.

 

Die Anklage des Staatsanwalts: Terrorismus!

Wegen dem Vorwurf des offenen Widerstandes gegen den faschistischen Staat Türkei werden sie nach dem Anti-Terror-Paragrafen 129 b, und auf Grund ihrer Aktionen gegen Hartz IV und Ausländergesetze mit dem Paragrafen 129 a des Terrorismus bezichtigt. Die Strafforderung beläuft sich dabei auf Jahrzehntelange Haft.

Die mit diesen Beschuldigungen erhobene absurde Anklage erfüllt damit den Tatbestand einer politischen Justiz.

 

Der Paragraf 129b ist geschriebenes und angewandtes Unrecht.

In diesem Prozess sind elementare Aspekte des Rechts, wie der Bezug zwischen Tat und Individuum, der Ort der vorgeworfenen Tat und ihr Zeitpunkt, außer Kraft gesetzt. Das Wesentliche an den Beschuldigungen lautet ungefähr so: Die Angeklagten mögen hier oder irgendwo nichts verbrochen haben, aber wir klagen sie trotzdem an, weil die Beschuldigten erklärtermaßen gegen den türkischen Staat agieren und die revolutionäre Bewegung unterstützen. So, oder so ähnlich soll unseren Freunden der politische Prozess gemacht werden. Praktisch jede Aktion und Verlautbarung gegen den Schurkenstaat Türkei kann gegen die Gefangenen verwendet werden.

 

Ernüchternde Fakten über den türkischen Staat:

Die Türkische Republik ist ein äußerst aggressiver und faschistischer Staat. Bereits Jahrzehntelang führt sie einen Repressionskrieg gegen das kurdische Volk; verfolgt, foltert und tötet Oppositionelle Menschen. Der türkische Staat propagiert offen den Rassenhass unter den vielen Völkern Anatoliens. Dabei zählen die Kurden zu den häufigsten Opfern des staatlichen Terrors.

Wie es für einen bürgerlich-demokratischen Staat gehört, verfolgt auch dieser Staat seine sozialistische Opposition und wendet dabei systematisch die Folter und extra-legale Hinrichtungen durch die Sicherheitskräfte, als Methoden ihrer Machtbehauptung an. Die Türkei ist des Öfteren von internationalen Gerichten zu Schadensersatz-Zahlungen verurteilt worden, was sie nicht abhält – und abhalten wird – weiterhin primitiv und kriminell zu agieren.

Einige traurige Zahlen zum „demokratischen NATO-Partner“ Türkei:

290 Menschen sind innerhalb der letzten acht Jahre in Polizeigewahrsam ermordet worden.

Während der letzten zehn Monate sind 29 Menschen durch Exekutivkräfte des Staates getötet worden (der vierzehn-jährige Cagdas Gemik, der Afrikaner Festus Okey und der Revolutionär Engin Ceber seien hier als Beispiele aufgeführt).

55 Menschen sind in den letzten zwei Jahren, zumeist auf offener Straße, erschossen worden, weil sie sich auf der Flucht vor dieser Polizei befanden.

Allein in der Zeit zwischen 2006-2007 sind 10.886 Polizisten und Gendarmen wegen Folter an insgesamt 4662 Menschen angeklagt worden, doch bis jetzt sind keine Straften gegen diese Verbrecher verhängt worden.

 

Das ist das absurde im ganzen Prozess: Der nicht nur legitime, sondern auch notwendige Kampf gegen den faschistischen Terror eines Staates wird kriminalisiert.

Der Paragraf 129 a darf nicht gegen den antifaschistischen Kampf gerichtet werden. Diesen Paragrafen gegen unsere Freunde zu verwenden bedeutet den Faschismus in der Türkei zu legitimieren und damit auch zu unterstützen.

Wir sind uns der Bedeutung des Wortes „Faschismus“ für die europäischen Völker bewusst und wollen mit aller Kraft verhindern, das der türkische Faschismus weiter wütet und unzählige Menschen verfolgt, verletzt, foltert und tötet. In diesem Sinne werden noch viele Menschen sich des Kampfes gegen den Faschismus schuldig bekennen.

 

Ist dieser Prozess in Deutschland ein Einzelfall?

Nein! Zurzeit findet ein weiterer Prozess – der sogenannte Stammheimer Prozess – statt, in dem fünf Demokraten aus der Türkei mit ähnlichen Beschuldigungen konfrontiert sind. Am 15. Januar wird in Düsseldorf ein neuer Prozess mit einem politisch ähnlich gelagerten Fall beginnen.

Mit nahezu identischem Hintergrund wurde im Dezember die Journalistin Heike Schrader zu einem Jahr und zehn Monaten, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Auch in ihrem Fall, ging es um Aktivitäten gegen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, konkret um Übersetzungen von staatskritischen Texten ins Türkische.

Eine Absicht dieser Prozesswelle ist die Kritik an dem und jedwede Aktion gegen den „demokratischen“ Partner Türkei, die nicht in die außen- und innenpolitische Agenda der BRD passt, abzuwürgen.

 

Es ist kein Unrecht, gegen ein faschistisches Regime vorzugehen.

Es ist kriminell, die Tatsachen über die Türkei zu verschleiern; diejenigen, die darüber aufklären, einzusperren und somit den Staatsterror politisch zu unterstützen.

Nicht diejenigen, die sich gegen den Folterstaat wehren, sondern die faschistischen Verbrecher und ihre Unterstützer gehören in den Knast!

 

- 129 a wird als Rechtsmittel für die Unterdrückung von Protest und Widerstand gegen die repressiven Politiken des deutschen Staates ins Feld geführt.

- 129 b richtet sich gegen alle demokratischen Menschen, Parteien und sonstige Kollektive, die sich weltweit gegen Imperialismus, Kapitalismus und Faschismus einsetzen.

 

Der Kampf gegen Unterdrückung ist legitim!

Das deutsche Recht darf nicht zum Kollaborateur des türkischen Faschismus werden!

Wir fordern das Ende der Verfolgung von Antifaschisten aus der Türkei!

 

Die Prozesse in Stammheim, Düsseldorf und gegen die Anatolische Föderation e.V. müssen mit sofortiger Wirkung eingestellt werden!

 

Freiheit für Nurhan, Cengiz und Ahmet!

Freiheitskomitee

freiheitskomitee@gmail.com

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Erklärung

  • WAS HAT DER DEUTSCHE STAAT VOR?
  • Polizei-Terror in Paris
  • Schluss mit den rassistischen Übergriffen
  • "Ist Ludwigshafen ein zweiter Solingen?"
  • Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Ausländer
  • Offener Brief an den Verfassungsschutz
  • An die Medien und Öffentlichkeit
  • Zu den Polizeirazzien gegen Migrantenvereine in Berlin, Stuttgart und Köln:


  • Nachrichten

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  • Presseerklärung (vom 05.11) zum Repressionsschlag in NRW
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