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werden in Deutschland angeklagt, weil sie gegen das faschistische Regime in der Türkei sind.
Des Weiteren werden sie angeklagt, weil sie sich auch für die Rechte der hier lebenden Migranten eingesetzt haben.
Sie haben die neuen Ausländergesetze öffentlich kritisiert und sind gegen Hartz IV aktiv gewesen. Die Aktionen beinhalteten Infostände, offenen Diskussionsveranstaltungen und Demonstrationen.
Aber auch ihr antifaschistischer Protest gegen den rechten Mob, der angetrieben von Rassenhass und angepeitscht durch nationalistische Hetze seitens des Staates und seiner Boulevard-Medien, dutzende Häuser von Ausländern angezündet und mehrere Menschen verletzt, oder sogar getötet hat, wird ihnen zur Last gelegt.
Die Anklage des Staatsanwalts: Terrorismus!
Wegen dem Vorwurf des offenen Widerstandes gegen den faschistischen Staat Türkei werden sie nach dem Anti-Terror-Paragrafen 129 b, und auf Grund ihrer Aktionen gegen Hartz IV und Ausländergesetze mit dem Paragrafen 129 a des Terrorismus bezichtigt. Die Strafforderung beläuft sich dabei auf Jahrzehntelange Haft.
Die mit diesen Beschuldigungen erhobene absurde Anklage erfüllt damit den Tatbestand einer politischen Justiz.
Der Paragraf 129b ist geschriebenes und angewandtes Unrecht.
In diesem Prozess sind elementare Aspekte des Rechts, wie der Bezug zwischen Tat und Individuum, der Ort der vorgeworfenen Tat und ihr Zeitpunkt, außer Kraft gesetzt. Das Wesentliche an den Beschuldigungen lautet ungefähr so: Die Angeklagten mögen hier oder irgendwo nichts verbrochen haben, aber wir klagen sie trotzdem an, weil die Beschuldigten erklärtermaßen gegen den türkischen Staat agieren und die revolutionäre Bewegung unterstützen. So, oder so ähnlich soll unseren Freunden der politische Prozess gemacht werden. Praktisch jede Aktion und Verlautbarung gegen den Schurkenstaat Türkei kann gegen die Gefangenen verwendet werden.
Ernüchternde Fakten über den türkischen Staat:
290 Menschen sind innerhalb der letzten acht Jahre in Polizeigewahrsam ermordet worden. Während der letzten zehn Monate sind 29 Menschen durch Exekutivkräfte des Staates getötet worden.
55 Menschen sind in den letzten zwei Jahren, zumeist auf offener Straße, erschossen worden, weil sie sich auf der Flucht vor dieser Polizei befanden. Allein in der Zeit zwischen 2006-2007 sind 10.886 Polizisten und Gendarmen wegen Folter an insgesamt 4662 Menschen angeklagt worden, doch bis jetzt sind keine Straften gegen diese Verbrecher verhängt worden.
Das ist das absurde im ganzen Prozess: Der nicht nur legitime, sondern auch notwendige Kampf gegen den faschistischen Terror eines Staates wird kriminalisiert.
Der Paragraf 129 a darf nicht gegen den antifaschistischen Kampf gerichtet werden. Diesen Paragrafen gegen unsere Freunde zu verwenden bedeutet den Faschismus in der Türkei zu legitimieren und damit auch zu unterstützen.
Wir sind uns der Bedeutung des Wortes „Faschismus“ für die europäischen Völker bewusst und wollen mit aller Kraft verhindern, das der türkische Faschismus weiter wütet und unzählige Menschen verfolgt, verletzt, foltert und tötet. In diesem Sinne werden noch viele Menschen sich des Kampfes gegen den Faschismus schuldig bekennen.
Ist dieser Prozess in Deutschland ein Einzelfall?
Nein! Zurzeit findet ein weiterer Prozess – der sogenannte Stammheimer Prozess – statt, in dem fünf Demokraten aus der Türkei mit ähnlichen Beschuldigungen konfrontiert sind. Am 15. Januar wird in Düsseldorf ein neuer Prozess mit einem politisch ähnlich gelagerten Fall beginnen.
Mit nahezu identischem Hintergrund wurde im Dezember die Journalistin Heike Schrader zu einem Jahr und zehn Monaten, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Auch in ihrem Fall, ging es um Aktivitäten gegen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, konkret um Übersetzungen von staatskritischen Texten ins Türkische.
Eine Absicht dieser Prozesswelle ist die Kritik an dem und jedwede Aktion gegen den „demokratischen“ Partner Türkei, die nicht in die außen- und innenpolitische Agenda der BRD passt, abzuwürgen.
Es ist kein Unrecht, gegen ein faschistisches Regime vorzugehen.
Es ist kriminell, die Tatsachen über die Türkei zu verschleiern; diejenigen, die darüber aufklären, einzusperren und somit den Staatsterror politisch zu unterstützen.
Nicht diejenigen, die sich gegen den Folterstaat wehren, sondern die faschistischen Verbrecher und ihre Unterstützer gehören in den Knast!
- 129 a wird als Rechtsmittel für die Unterdrückung von Protest und Widerstand gegen die repressiven Politiken des deutschen Staates ins Feld geführt.
- 129 b richtet sich gegen alle demokratischen Menschen, Parteien und sonstige Kollektive, die sich weltweit gegen Imperialismus, Kapitalismus und Faschismus einsetzen.
Der Kampf gegen Unterdrückung ist legitim!
Das deutsche Recht darf nicht zum Kollaborateur des türkischen Faschismus werden!
Wir fordern das Ende der Verfolgung von Antifaschisten aus der Türkei!
Die Prozesse in Stammheim, Düsseldorf und gegen die Anatolische Föderation e.V. müssen mit sofortiger Wirkung eingestellt werden!
Freiheit für Nurhan, Cengiz und Ahmet!
Freiheitskomitee
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