Die Bundesregierung will offenbar eine neue Sozialleistung einführen, um Alleinstehende und Familien mit niedrigem Einkommen finanziell besserzustellen. Auf die Grundzüge eines entsprechenden Konzepts hat sich nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" eine Staatssekretärsrunde aus Arbeits-, Finanz-, Familien- und Bauministerium geeinigt. |
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Offenbar Zuschlag von 140 Euro pro Kind geplant Wer als Alleinstehender zwischen 800 und 1300 Euro verdient, soll demnach einen gestaffelten Lohnzuschuss von maximal 20 Prozent des Bruttolohns erhalten. Für Paare liegen die Einkommensgrenzen entsprechend höher. Für Kinder kommt ein Zuschuss von maximal 140 Euro je Sprössling hinzu. So soll verhindert werden, dass Geringverdiener allein wegen ihrer Kinder oder geringer Arbeitseinkünfte "Hartz IV" beantragen müssen. Empfänger müssen mindestens 30 Stunden arbeiten Um förderwürdig zu sein, muss der Betreffende mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten und darf nicht zu hohe Zusatzeinkünfte aus Renten, Zinsen oder Unterhaltszahlungen haben. Zugleich will die Regierung laut "Spiegel" die Förderung für "Hartz IV"-Bezieher beschränken, die neben der Stütze eine gering entlohnte Teilzeitstelle oder einen Minijob haben. So soll der Freibetrag von 100 Euro, den heute jeder Arbeitslosengeld-II-Empfänger anrechnungsfrei hinzuverdienen darf, abgesenkt werden. Auf diese Weise will die Regierung den Anreiz zur Aufnahme einer Vollzeitstelle erhöhen. Die Kosten des Modells belaufen sich den Regierungsplänen zufolge auf rund 800 Millionen Euro. Der Betrag soll vom Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit aufgebracht werden.
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